Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
Stand: 3. November 2026
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Dinslaken Reporterin über den Instagram Account @dinslaken.reporterin veranstaltet werden.
Die konkreten Gewinne, Teilnahmezeiträume und gegebenenfalls zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen werden in den jeweiligen Gewinnspielbeiträgen bekannt gegeben.
Für den Adventskalender 2026 gelten ergänzend die besonderen Teilnahmebedingungen in Abschnitt B. Bei Abweichungen haben diese Vorrang.
Teil AAllgemeine Teilnahmebedingungen
1. Veranstalterin
Veranstalterin der Gewinnspiele ist:
Sarah Stefanie Jäger
Dinslaken Reporterin
Holzweg 80
46539 Dinslaken
E-Mail: dinslaken.reporterin@contentmitgefuehl.de
Website: www.dinslaken-reporterin.de
Gewinne können von Unternehmen, Vereinen oder anderen Kooperationspartnern bereitgestellt werden. Die jeweiligen Partner werden im Gewinnspielbeitrag genannt.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist ausschließlich die Dinslaken Reporterin Veranstalterin des jeweiligen Gewinnspiels.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Voraussetzung ist ein eigenes Instagram Benutzerkonto, das den Nutzungsbedingungen der Plattform entspricht.
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die unmittelbar an der Organisation oder Durchführung des jeweiligen Gewinnspiels beteiligt sind, sowie deren im selben Haushalt lebende Angehörige.
3. Teilnahme und Teilnahmezeitraum
Die Teilnahme erfolgt durch Erfüllung der im jeweiligen Gewinnspielbeitrag beschriebenen Voraussetzungen innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums.
Hierzu können insbesondere das Folgen bestimmter Instagram Accounts, das Liken eines Beitrags und das Hinterlassen eines Kommentars gehören.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an den Kauf von Waren oder Dienstleistungen gebunden.
Teilnahmen außerhalb des angegebenen Zeitraums werden nicht berücksichtigt.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Teilnahme auf Instagram erfolgt.
4. Mehrfachteilnahme
Ob mehrere Kommentare zusätzliche Gewinnchancen ermöglichen, richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Gewinnspielbeitrag oder den besonderen Teilnahmebedingungen.
Sofern mehrere Teilnahmen zugelassen sind, wird jeder gültige Kommentar als eigenständiges Los berücksichtigt.
Automatisierte Kommentare, Spam und missbräuchliche Teilnahmen sind ausgeschlossen.
5. Gewinne
Art, Anzahl und wesentliche Eigenschaften der Gewinne werden im jeweiligen Gewinnspielbeitrag bekannt gegeben.
Wesentliche Einschränkungen, insbesondere Einlösefristen, erforderliche Zuzahlungen, Altersbeschränkungen oder besondere Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Leistung, werden vor der Teilnahme mitgeteilt.
Ergänzende Informationen zu Gutscheinen, Behandlungen, Terminen und Leistungen können beim jeweiligen Kooperationspartner erfragt werden.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf Dritte ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
6. Gewinnerermittlung
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels unter allen gültigen Teilnahmen nach dem Zufallsprinzip ausgelost.
Die Anzahl der ausgelosten Personen richtet sich nach der Anzahl der im Gewinnspielbeitrag ausgeschriebenen Gewinne.
Die Veranstalterin kann vor der endgültigen Gewinnvergabe überprüfen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt wurden.
7. Gewinnerbenachrichtigung
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden ausschließlich per Instagram Direktnachricht über den offiziellen Account @dinslaken.reporterin benachrichtigt.
Eine öffentliche Bekanntgabe der Gewinnernamen oder Instagram Benutzernamen erfolgt nicht.
Die Frist zur Rückmeldung wird im jeweiligen Gewinnspielbeitrag oder in den besonderen Teilnahmebedingungen festgelegt.
Erfolgt innerhalb der angegebenen Frist keine Rückmeldung, kann der Gewinnanspruch verfallen und eine erneute Auslosung stattfinden, sofern dies für das jeweilige Gewinnspiel vorgesehen ist.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie Direktnachrichten auf Instagram empfangen können.
Hinweis zum Schutz vor Betrug: Die Dinslaken Reporterin fordert im Rahmen der Gewinnbenachrichtigung niemals zur Zahlung von Gebühren oder zur Übermittlung von Passwörtern, Bankdaten oder Kreditkartendaten auf.
8. Gewinnübergabe
Die Übergabe erfolgt entsprechend den Angaben im jeweiligen Gewinnspielbeitrag.
Soweit eine Abholung vorgesehen ist, wird der Abholort im Beitrag oder spätestens mit der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt.
Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten des jeweiligen Kooperationspartners.
Ein Anspruch auf Versand besteht nur, wenn dieser ausdrücklich angeboten wird.
9. Ausschluss von der Teilnahme
Die Veranstalterin kann Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen oder für eine Manipulation des Gewinnspiels vorliegen.
Dies gilt insbesondere bei automatisierten Teilnahmeverfahren, gefälschten Benutzerkonten oder nachweislich missbräuchlichem Verhalten.
Rechtswidrige, beleidigende oder offensichtlich missbräuchliche Kommentare können entfernt und von der Auslosung ausgeschlossen werden.
10. Änderungen und vorzeitige Beendigung
Die Veranstalterin kann ein Gewinnspiel aus wichtigem Grund unterbrechen, anpassen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus technischen, rechtlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht mehr möglich oder unzumutbar ist.
Über wesentliche Änderungen wird in geeigneter Weise informiert.
Bereits entstandene Ansprüche und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Datenschutz
Verantwortliche Stelle
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Gewinnspiele ist:
Sarah Stefanie Jäger
Dinslaken Reporterin
Holzweg 80
46539 Dinslaken
E-Mail: dinslaken.reporterin@contentmitgefuehl.de
Verarbeitete Daten
Im Rahmen der Gewinnspiele können insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet werden:
- Instagram Benutzername
- Teilnahme-Kommentare und darin enthaltene Markierungen
- Angaben zur Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen
- Direktnachrichten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel
- Im Gewinnfall der bürgerliche Name sowie gegebenenfalls weitere zur Gewinnübergabe erforderliche Angaben
Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die Verarbeitung der für die Teilnahme, Auslosung, Gewinnerbenachrichtigung und Gewinnübergabe erforderlichen Daten erfolgt zur Durchführung des Gewinnspiels auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Soweit die Verarbeitung zur Verhinderung von Missbrauch oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche erforderlich ist, kann sie auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden. Das berechtigte Interesse liegt in der ordnungsgemäßen Durchführung der Gewinnspiele und der Wahrung rechtlicher Interessen.
Soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, erfolgt die erforderliche Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Datenweitergabe an Kooperationspartner
Personenbezogene Daten von Gewinnerinnen und Gewinnern werden nur an den jeweiligen Kooperationspartner weitergegeben, soweit dies für die Organisation und Durchführung der Gewinnübergabe erforderlich ist.
Hierzu können der Instagram Benutzername und der bürgerliche Name gehören.
Soweit Kooperationspartner die Daten eigenverantwortlich verarbeiten, sind sie für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen ihrer eigenen Verarbeitung verantwortlich.
Eine Verwendung der Daten für eigenständige Werbezwecke ist nicht Bestandteil der Gewinnspielteilnahme.
Speicherdauer
Daten von Teilnehmenden, die nicht gewonnen haben, werden nach Abschluss der Auslosung des jeweiligen Gewinnspiels gelöscht. Daten von Gewinnerinnen und Gewinnern werden nach Übergabe des Gewinns oder nach Verfall des Gewinnanspruchs gelöscht. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Durchführung werden lediglich Instagram Benutzername, Gewinn und Datum der Übergabe bis zum Ablauf der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren aufbewahrt, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem das Gewinnspiel stattgefunden hat. Soweit im Einzelfall gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen, gelten diese.
Rechte der betroffenen Personen
Betroffene Personen haben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit.
Soweit eine Verarbeitung auf berechtigten Interessen beruht, besteht nach Maßgabe von Art. 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht.
Außerdem besteht das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.
Zuständige Aufsichtsbehörde für die Veranstalterin ist grundsätzlich die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen.
Datenverarbeitung durch Instagram
Unabhängig von der Datenverarbeitung durch die Veranstalterin verarbeitet Meta personenbezogene Daten im Rahmen der Nutzung von Instagram nach den eigenen Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch die Dinslaken Reporterin enthält die Datenschutzerklärung dieser Website.
12. Keine Verbindung zu Instagram, Facebook oder Meta
Die Gewinnspiele stehen in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder Meta und werden von diesen Unternehmen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen Instagram und Facebook im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem jeweiligen Gewinnspiel frei.
Ansprechpartnerin für sämtliche Fragen zu den Gewinnspielen ist ausschließlich die Veranstalterin.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der gesetzliche Rechtsweg bleibt unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil BBesondere Teilnahmebedingungen Adventskalender 2026
24 Türchen. 24 Gewinnspiele. Vom 1. bis 24. Dezember 2026.
Die Dinslaken Reporterin veranstaltet vom 1. bis zum 24. Dezember 2026 einen Adventskalender mit täglich wechselnden Gewinnspielen auf Instagram.
Für jedes Türchen gelten die folgenden besonderen Teilnahmebedingungen. Ergänzend gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen aus Abschnitt A.
1. Veranstalterin und Kooperationspartner
Veranstalterin sämtlicher Adventskalender Gewinnspiele ist:
Sarah Stefanie Jäger
Dinslaken Reporterin
Holzweg 80
46539 Dinslaken
E-Mail: dinslaken.reporterin@contentmitgefuehl.de
Die Gewinne werden von den im jeweiligen Gewinnspielbeitrag genannten Kooperationspartnern bereitgestellt.
Die Kooperationspartner sind nicht selbst Veranstalter der Gewinnspiele, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
Beiträge mit kommerziellen Kooperationen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben als Werbung gekennzeichnet.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen dürfen natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
Die Teilnahme ist kostenlos und nicht an einen Kauf gebunden.
Voraussetzung ist ein eigenes Instagram Benutzerkonto.
Die allgemeinen Ausschlussregelungen aus Abschnitt A gelten entsprechend.
3. Teilnahmezeitraum
Vom 1. bis zum 24. Dezember 2026 wird täglich ein neues Gewinnspiel auf dem Instagram Account @dinslaken.reporterin veröffentlicht.
Jedes Türchen läuft drei Kalendertage einschließlich des Veröffentlichungstags.
Der Teilnahmezeitraum endet jeweils am dritten Kalendertag um 23:59 Uhr deutscher Ortszeit.
Beispiel: Das Türchen vom 1. Dezember 2026 endet am 3. Dezember 2026 um 23:59 Uhr.
Das letzte Türchen vom 24. Dezember 2026 endet entsprechend am 26. Dezember 2026 um 23:59 Uhr.
Die genauen Teilnahmezeiträume werden zusätzlich in den jeweiligen Gewinnspielbeiträgen angegeben.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Für eine gültige Teilnahme am jeweiligen Adventskalender Gewinnspiel müssen innerhalb des angegebenen Teilnahmezeitraums folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Dem Instagram Account @dinslaken.reporterin folgen.
- Dem offiziellen Instagram Account des jeweiligen Kooperationspartners folgen. Dieser wird im jeweiligen Gewinnspielbeitrag eindeutig genannt.
- Den jeweiligen Gewinnspielbeitrag liken.
- Einen Kommentar unter dem jeweiligen Gewinnspielbeitrag hinterlassen.
- Im Kommentar mindestens eine andere Person über deren Instagram Benutzernamen markieren.
Alle Teilnahmevoraussetzungen müssen zum Zeitpunkt der Auslosung erfüllt sein.
Unzulässige, irreführende oder missbräuchliche Markierungen sowie Spam sind nicht gestattet.
Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über Instagram.
Eine Teilnahme über Facebook, WhatsApp, E-Mail oder andere Kommunikationswege ist ausgeschlossen.
5. Mehrfachteilnahme und Gewinnchancen
Mehrere gültige Kommentare sind ausdrücklich erlaubt.
Jeder gültige Kommentar zählt als eigenständiges Los und erhöht die Gewinnchance.
Jeder Kommentar muss die Teilnahmevoraussetzungen des jeweiligen Türchens erfüllen.
Automatisierte Kommentare, Spam und missbräuchliche Mehrfachteilnahmen werden nicht berücksichtigt.
Pro Person und Türchen kann höchstens ein Gewinn vergeben werden.
Die Teilnahme an mehreren unterschiedlichen Türchen ist ausdrücklich erlaubt.
Eine Person kann daher bei mehreren verschiedenen Türchen jeweils einen Gewinn erhalten.
6. Gewinne und besondere Bedingungen
Art und Anzahl der Gewinne sowie der jeweilige Kooperationspartner werden im zugehörigen Gewinnspielbeitrag bekannt gegeben.
Die Gewinne werden von den teilnehmenden Unternehmen oder Kooperationspartnern bereitgestellt.
Wesentliche Eigenschaften und Einschränkungen eines Gewinns werden vor der Teilnahme bekannt gegeben. Dazu gehören insbesondere erforderliche Zuzahlungen, zeitliche Beschränkungen oder besondere persönliche Voraussetzungen, soweit diese für die Inanspruchnahme des Gewinns erheblich sind.
Ergänzende Einzelheiten, beispielsweise zur konkreten Terminvereinbarung, zum Ablauf einer Behandlung oder zur Einlösung eines Gutscheins, können direkt beim jeweiligen Kooperationspartner erfragt werden.
Bei Dienstleistungen und Behandlungen erfolgt die Inanspruchnahme vorbehaltlich der individuellen Eignung und gegebenenfalls erforderlicher fachlicher oder medizinischer Voraussetzungen.
Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Übertragung des Gewinnanspruchs auf Dritte ist ausgeschlossen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
7. Auslosung
Nach Ablauf des jeweiligen Teilnahmezeitraums werden die Gewinnerinnen und Gewinner nach dem Zufallsprinzip aus allen gültigen Losen ermittelt.
Jeder gültige Kommentar wird als eigenständiges Los berücksichtigt.
Die Anzahl der ausgelosten Personen richtet sich nach der im jeweiligen Gewinnspielbeitrag angegebenen Anzahl der Gewinne.
Die Veranstalterin kann vor der endgültigen Gewinnvergabe überprüfen, ob die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.
8. Gewinnerbenachrichtigung
Die Gewinnerinnen und Gewinner werden ausschließlich über den offiziellen Instagram Account @dinslaken.reporterin per Direktnachricht benachrichtigt.
Eine öffentliche Bekanntgabe oder Markierung der Gewinnerinnen und Gewinner in Instagram Storys oder Beiträgen erfolgt nicht.
Die ausgelosten Personen müssen sich innerhalb von zehn Kalendertagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung per Instagram Direktnachricht zurückmelden.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, verfällt der Gewinnanspruch.
In diesem Fall wird der betreffende Gewinn erneut unter den übrigen gültigen Teilnahmen ausgelost.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie Direktnachrichten auf Instagram empfangen können.
9. Gewinnabholung
Die Gewinne werden ausschließlich zur Abholung beim jeweiligen Kooperationspartner bereitgestellt.
Ein Versand der Gewinne erfolgt nicht.
Nach rechtzeitiger Rückmeldung erhält die gewinnende Person die erforderlichen Informationen zur Abholung und zum jeweiligen Kooperationspartner.
Die Gewinnerinnen und Gewinner vereinbaren den Abholtermin eigenständig mit dem jeweiligen Kooperationspartner.
Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung und unter Berücksichtigung der Öffnungszeiten des jeweiligen Unternehmens.
Der genaue Abholort wird im jeweiligen Gewinnspielbeitrag oder spätestens mit der Gewinnbenachrichtigung mitgeteilt.
Wird ein vereinbarter Abholtermin nicht wahrgenommen, erhält die gewinnende Person grundsätzlich eine angemessene Nachfrist zur Vereinbarung eines neuen Abholtermins.
Erfolgt auch innerhalb dieser Nachfrist keine Abholung aus Gründen, die die gewinnende Person zu vertreten hat, kann der Gewinnanspruch verfallen.
In diesem Fall wird der Gewinn erneut unter den übrigen gültigen Teilnahmen ausgelost.
10. Datenschutz und Weitergabe von Gewinnerdaten
Zur Durchführung des Adventskalenders verarbeitet die Veranstalterin die in Abschnitt A beschriebenen personenbezogenen Daten.
Im Gewinnfall werden der Instagram Benutzername und der bürgerliche Name der gewinnenden Person an den jeweiligen Kooperationspartner weitergegeben, soweit dies zur eindeutigen Identifizierung und Organisation der Gewinnübergabe erforderlich ist.
Die Datenweitergabe erfolgt ausschließlich zum Zweck der Gewinnabwicklung.
Die Kooperationspartner sind verpflichtet, bei ihrer eigenen Datenverarbeitung die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Eine öffentliche Bekanntgabe der Gewinner erfolgt nicht.
Die Daten werden von der Veranstalterin nicht für Newsletter oder eigenständige Werbemaßnahmen verwendet, sofern hierfür keine gesonderte Rechtsgrundlage besteht.
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung, den Rechtsgrundlagen, der Speicherdauer und den Betroffenenrechten ergeben sich aus Abschnitt A sowie der Datenschutzerklärung der Dinslaken Reporterin.
11. Ausschluss und Manipulation
Die Veranstalterin kann Personen bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationsversuchen vom jeweiligen Gewinnspiel ausschließen.
Dies gilt insbesondere bei automatisierten Teilnahmeverfahren, gefälschten Benutzerkonten oder offensichtlich missbräuchlichen Kommentaren.
12. Änderungen und vorzeitige Beendigung
Sollte die ordnungsgemäße Durchführung eines Gewinnspiels aus wichtigen technischen, rechtlichen oder anderen schwerwiegenden Gründen nicht möglich sein, kann die Veranstalterin das betroffene Gewinnspiel unterbrechen, anpassen oder vorzeitig beenden.
Hierüber wird in geeigneter Weise informiert.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
13. Keine Verbindung zu Instagram, Facebook oder Meta
Der Adventskalender steht in keiner Verbindung zu Instagram, Facebook oder Meta und wird von diesen Unternehmen weder gesponsert noch unterstützt oder organisiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer stellen Instagram und Facebook im gesetzlich zulässigen Umfang von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel frei.
Ansprechpartnerin für sämtliche Fragen zum Adventskalender ist ausschließlich die Dinslaken Reporterin.
14. Schlussbestimmungen
Ergänzend gelten die allgemeinen Teilnahmebedingungen der Dinslaken Reporterin aus Abschnitt A.
Bei Abweichungen haben die besonderen Teilnahmebedingungen des Adventskalenders Vorrang.
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Der gesetzliche Rechtsweg bleibt unberührt.